Akkreditierung Presse
Bitte beachten Sie folgende Akkreditierungsrichtlinien:
Eine Presse-Akkreditierung können erhalten:
- Inhaber eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes ohne Branchenbezug
- Inhaber eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Fachjournalistenverbandes mit thematischem Bezug zur Messe
- Personen ab 16 Jahren aus dem In- oder Ausland, die ihre journalistische (auch fotojournalistische) Tätigkeit folgendermaßen nachweisen können:
- durch Vorlage von Namensartikeln im Original, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate sind,
- durch Vorlage eines Impressums im Original, in dem sie als Redakteure, ständige redaktionelle Mitarbeiter oder Autoren genannt sind, und das zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate ist,
- durch Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Redaktion im Original mit Bezug zur aktuellen Messe
- durch Vorlage eines höchstens sechs Monate alten Beleges, dass sie für Schülerzeitungen arbeiten oder durch Vorlage eines gültigen Ausweises von Jugendpresseorganisationen
- Pressefotografen, die nachweisen, dass sie journalistisch tätig sind
- Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht.